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Die Kanzlei besteht in der derzeitigen Zusammensetzung seit dem 1. Juli 2001. Sie ist aus der Sozietät Otto, Gronak, Wiencke, Jensen hervorgegangen, einer hochspezialisierten Arbeitsrechts-Kanzlei, die im JUVE-Handbuch der Wirtschaftskanzleien genannt wurde. |
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Unsere neue Sozietät wird im Handbuch "Kanzleien in Deutschland" (2001/2002) als im Arbeitsrecht besonders qualifiziert empfohlen. Daneben findet Rechtsanwalt Jensen in der "Anwaltsliste" des Focus Erwähnung. Rechtsanwalt Dr. Wiencke ist seit den 80er Jahren Mitglied des Fachanwaltausschusses der Rechtsanwaltkammer Berlin für den Bereich des Arbeitsrechts, dessen Vorsitz er im Jahr 2005 übernahm.
Alle drei Sozien sind seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und angrenzender Rechtsgebiete tätig.
Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte ebenso wie Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder leitende Angestellte bei ihren rechtlichen Konflikten außergerichtlich oder gerichtlich vertreten.
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Besonderen Wert legen wir auf die persönliche Betreuung und Interessenvertretung.
Vom Beginn des Mandatsverhältnisses bis zu dessen Abschluß wird der von Ihnen gewählte Anwalt Ihr Ansprechpartner und seine Fachangestellte Ihre Anlaufstelle sein.
Besprechungen und Gerichtstermine werden, von Ausnahmefällen abgesehen, von dem Anwalt Ihres Vertrauens persönlich wahrgenommen. |
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit bei:
Gerichten, Behörden und sonstigen Verhandlungen
auf allen Gebieten des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts
auf dem Gebiet des öffentlichen bzw. Sozialrechts
auf dem Gebiet des Handelsrechts |